Kein Kinderspiel, ins Krankenhaus zu müssen. Wenn dies auf Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zukommt, erst recht nicht. Häufig benötigen sie in dieser Situation die Begleitung einer vertrauten Assistenz, damit die Behandlung überhaupt möglich wird.
Doch wer bezahlt diese Begleitung? Das ist bislang in der Gesetzgebung nur unzureichend geregelt. Im schlimmsten Fall führt diese unklare Zuständigkeit dazu, dass Behandlungen aufgeschoben werden oder sogar ganz unterbleiben.
Das soll nicht sein! Zusammen mit anderen Verbänden der Behindertenhilfe setzt sich die Lebenshilfe daher dafür ein, dass sehr bald ein gutes Gesetz zu diesem Thema vorbereitet und verabschiedet wird.
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